Die 4-Wochen-Frist beginnt, sobald das vereinbarte Entgelt, die unterzeichnete Schlussbilanz der GmbH und die vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten LLC-Gründungsunterlagen neben den gesetzlichen Identifikationsnachweisen bei uns eingegangen sind.  

Für unverhältnismäßige Verzögerungen bei der Beschaffung des LLC-Vertretungsnachweises mit Apostille, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind, sowie solche seitens des Notars oder eines Registergerichts können wir nicht einstehen. Insbesondere folgende Zeiträume gehen in die Berechnung der 4-Wochen-Frist nicht mit ein:

a) von der Übersendung der unterschriftsfertigen Schriftsätze von uns an den Notar bis zum ersten Notartermin, soweit dieser Zeitraum zwei Werktage überschreitet;

b) von der Beurkundung eines vollzugsfähigen Dokuments bis zu dessen Übermittlung an das zuständige Registergericht durch den beurkundenden Notar;

c) vom Eingang eines Dokuments beim Registergericht bis zu dessen Vollzug seitens des Registergerichts, soweit dieser Zeitraum zwei Werktage überschreitet.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Registergericht den Vollzug eines Dokuments von der Vorlage von weiteren Urkunden abhängig macht, werden wir uns bemühen, diese Urkunden so schnell wie möglich auf unsere Kosten zu beschaffen; die vorstehende Frist wird hierdurch bis zur Vorlage dieser Urkunden bei Gericht gehemmt. Im Übrigen erfolgt die Fristberechnung nach den gesetzlichen Regelungen.