Die damit einhergehenden Kosten können gut und gerne € 10.000 und mehr betragen; bis zur Löschung der Gesellschaft vergehen in der Praxis oft über 18 Monate.
Übrig bleibt eine LLC nach dem Recht des US-Bundesstaats Wyoming. Sie ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Seit 2012 haben wir unsere Kunden auf diese Weise in über 300 Fällen bei der Löschung ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unterstützt (dies allerdings vorwiegend im Wege der Verschmelzung auf englische Limiteds; im Zuge des Brexit haben wir das Verfahren 2020 auf US-LLC's umgestellt). Ausführliche Informationen zur LLC finden Sie hier. Die Umwandlung der GmbH in eine LLC bietet Ihnen ganz entscheidende Vorteile: |
Erhebliche Kostenersparnis: Durch Wegfall des Sperrjahres keine Kosten für laufende Buchführung, Jahresabschluss, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen, Erstellung der Liquidationseröffnungs-, Jahres- und Liquidationsschlussbilanz und deren jeweilige Veröffentlichung beim Elektronischen Bundesanzeiger, Beiträge für IHK, Berufsgenossenschaften etc. |
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Schnelle Löschung: Eine LLC kann ihrerseits grundsätzlich mit einer Frist von rd. 2 Wochen auf Antrag des Geschäftsführers ('Manager') gelöscht werden – ohne Notar und ganz ohne Sperrjahr wie bei der GmbH (Kosten: € 95). Nach Beendigung der LLC grundsätzlich keine Anwendbarkeit der deutschen gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, insoweit also keine Aufbewahrungspflicht mehr (vgl. Landgericht München, Urteil v. 10.12.2013, 9 HK O 11849/13). |
Aus diesem Grund handelt es sich beim GmbH-Ex Verfahren nicht um eine rechtswidrige Firmenbestattung, die nach der BGH-Rechtsprechung auch strafbar sein kann. Mit Urteil v. 10.12.2013 (9 HK O 11849/13) hat das Landgericht München bestätigt, dass das GmbH-Ex Verfahren zulässig ist (dies allerdings für die Verschmelzung auf eine englische Limited, die mit dem Inkrafttreten des Brexit nicht mehr möglich ist); einen Verstoß gegen Treu und Glauben hat das Gericht nicht erkannt und insoweit bestätigt, dass das GmbH-Ex Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich ist. Die Verschmelzung (und damit auch die Löschung) der GmbH kann nicht angefochten oder rückgängig gemacht werden. Details hierzu in unseren Häufigen Fragen. |
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Den zeitlichen Ablauf verdeutlicht der Zeitstrahl: |
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Das GmbH-Ex Verfahren:
1. Schlussbilanz: Bitte lassen Sie eine GmbH-Schlussbilanz erstellen. Der frühestmögliche Bilanzstichtag ist der Tag der Auftragserteilung. Wichtig ist, dass es zwischen dem Bilanzstichtag und Gründung der Zwischengesellschaft keine buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle mehr gibt; die Schlussbilanz ist dann mit der Verschmelzungsbilanz identisch. 2. Notarielle Beurkundungen: Die Schriftsätze, die wir anhand Ihrer Angaben in einem standardisierten Verfahren unterschriftsfertig erstellen, müssen bitte von allen Gesellschaftern und Geschäftsführern der GmbH unterschrieben und von einem Notar Ihres Vertrauens beurkundet werden. Im Komplettpreis enthalten sind die LLC-Gründung einschließlich der Gestellung des Registersitzes in den USA und Postweiterleitung für 6 Monate und die Schriftsatzentwürfe und beglaubigten LLC-Unterlagen für die Notartermine. Die Abstimmung mit Ihrem Notar übernehmen wir, Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Die Gesellschafter-, Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der LLC gestalten wir spiegelbildlich zur GmbH. Weitere Informationen zur LLC finden Sie auf Limited24.de.
Bitte beachten Sie unsere Häufigen Fragen. Als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) können Sie unten das GmbH-Ex Verfahren einleiten. Bitte geben Sie hierzu den Firmennamen an und klicken auf das GmbH-Ex Logo: |